Rechtsprechung
LSG Berlin-Brandenburg, 23.07.2007 - L 28 B 1061/07 AS PKH |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtmäßigkeit einer Aufforderung der Sozialbehörde zur Absenkung der Kosten der Unterkunft; Hinreichende Erfolgsaussicht der beabsichtigten Rechtsverfolgung als Voraussetzung für die Gewährung von Prozesskostenhilfe; Übernahme der tatsächlichen Kosten einer Unterkunft; ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwalt-kiel.com (Kurzinformation)
Zur Zumutbarkeit eines Umzuges (PKH)
Verfahrensgang
- SG Berlin, 04.09.2006 - S 100 AS 4860/06
- LSG Berlin-Brandenburg, 23.07.2007 - L 28 B 1061/07 AS PKH
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88
Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 23.07.2007 - L 28 B 1061/07
Das Prozesskostenhilfeverfahren will den Rechtsschutz, den der Rechtsstaatsgrundsatz erfordert, nicht selbst bieten, sondern zugänglich machen (vgl. BVerfGE 81, 347, 357).Das ist namentlich der Fall, wenn das Fachgericht die Anforderungen an die Erfolgsaussicht überspannt und dadurch den Zweck der Prozesskostenhilfe, dem Unbemittelten den weitgehend gleichen Zugang zu Gericht zu ermöglichen, deutlich verfehlt (vgl. BVerfGE 81, 347, 358).
- BVerfG, 03.06.2003 - 1 BvR 1355/02
Verletzung des Gebots der Rechtsschutzgleichheit im Prozesskostenhilfeverfahren …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 23.07.2007 - L 28 B 1061/07
Kommt insbesondere eine Beweisaufnahme ernsthaft in Betracht und liegen keine konkreten und nachvollziehbaren Anhaltspunkte dafür vor, dass die Beweisaufnahme mit großer Wahrscheinlichkeit zum Nachteil des Rechtsschutzsuchenden ausgehen würde, so läuft es dem Gebot der Rechtsschutzgleichheit zuwider, dem Unbemittelten wegen fehlender Erfolgsaussichten seines Rechtsschutzbegehrens Prozesskostenhilfe zu verweigern (ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, vgl. zuletzt Beschluss vom 3. Juni 2003, 1 BvR 1355/02, NJW-RR 2003, 1216).